FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen zum Veranstaltungsbesuch in der Halle 39, die am häufigsten gestellt werden.
Mit Beginn der Veranstaltungssaison 2017/18 ist das Mitbringen von größeren Taschen oder Rucksäcken in die Halle 39, die größer als das A4 Format sind, nicht mehr gestattet. Um den Kontrollaufwand in der Einlassphase bei Veranstaltungen zu minimieren, bitten wir unsere Besucher auf das Mitbringen von Taschen oder Rucksäcken, die das A4-Format überschreiten, grundsätzlich zu verzichten. Kostenpflichtige Aufbewahrungsmöglichkeiten für diese Taschen sind in einem begrenzten Umfang außerhalb vorhanden. Besucher von öffentlichen Publikumsveranstaltungen in der Halle 39 sollten sich auf die Mitnahme der notwendigsten Gegenstände (Portemonnaies, Schlüsselbund etc.) beschränken.
Leider ist es notwendig, auf die veränderte Sicherheitslage zu reagieren. Wir bitten alle Besucher rechtzeitig vor Beginn einer Veranstaltung in die Halle 39 zu kommen, um möglichen Verzögerungen während der Einlassphase zu vermeiden.
Mitführen von größeren Taschen aus medizinischen Gründen
Selbstverständlich ist das Mitführen von notwendigen medizinischen Geräten / medizinischen Material, größer als das DIN A4 Format, erlaubt. Unser Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist diesbezüglich sensibilisiert. Am besten spricht der Betroffenen unseren Ordnungsdienst in der Einlassphase direkt an!
Gründe für die Verschärfung der Sicherheitsauflagen
Bei der Abgabepflicht von großen Taschen geht es keineswegs um die weit verbreitete Annahme, dass Besucher potentiell gefährliche Gegenstände in die Halle mitführen wollen. Es gibt eine Vielzahl von Gründen für die verschärften Sicherheitsauflagen, – anbei folgend sind einige genannt:
– fast alle Künstler verlangen mittlerweile vertraglich eine Kontrolle aller Taschen am Eingang. Die Kontrolle vieler großer Taschen/Rucksäcke benötigt einen erheblich größeren Zeitaufwand (pro Tasche) als der schnelle Blick in die kleinen Taschen. Deshalb möchten alle bundesweiten Hallenbetreiber in den kommenden Jahren dahin kommen, dass große Taschen grundsätzlich nicht mehr zu Veranstaltungen mitgebracht werden.
– öfter als man glaubt werden Taschen in den Foyers, auf den Toiletten oder an anderen Stellen in der Halle/ in den Sälen vergessen. Im letzten Jahr allein wurden in unseren Häusern während laufender Veranstaltungen in zwei Fällen große, herrenlose Taschen aufgefunden. Dies hätte in beiden Fällen beinah zum Abbruch der jeweiligen Veranstaltung geführt. Wo man früher einfach die Fundstücke an der Garderobe aufgehoben hätte, muss man heute ggf. die Polizei inkl. Sprengstoffhund verständigen.
– sollten wir oder der Veranstalter bei laufenden Veranstaltungen einen Drohanruf erhalten, sind wir verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Falls diese daraufhin mit Sprengstoffhunden zur Kontrolle erscheinen, so stehen die große Taschen und Rucksäcke bereits gebündelt in einem separaten Raum. Ein Veranstaltungsabruch ist in dieser Situation sehr viel geringer, als wenn sich große Taschen im Veranstaltungsraum selbst befinden.
Direkt an der Halle 39 befindet sich ein Parkplatz mit Platz für 180 Autos. Die Halle liegt jedoch in einem Gewerbegebiet, in dem man abends und am Wochenende jede Menge Platz findet ein Auto abzustellen. Bitte achten Sie jedoch auf das Freihalten von Einfahrten.
Vor dem Haupteingang befindet sich eine Bushaltestelle „Halle 39“. Diese wird jedoch von der Linie 17 nur montags – freitags angefahren. Die Uhrzeiten bewegen sich zwischen 05:30 Uhr – 17:00 Uhr. Für genaue Details besuchen Sie bitte die Webseite der SVHI.
Inhaber eines gültigen „Parkausweises für Behinderte“ (blau) oder eines gültigen Ausweises über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange) sind berechtigt, auf den separat ausgewiesenen Parkflächen auf dem Gelände der Halle 39 zu parken (siehe „Parkberechtigung).
6 Stellplätze befinden sich vor der Halle, direkt neben dem Haupteingang.
2 Stellplätze befinden sich hinter der Halle auf dem Parkplatz, direkt an der Käthe-Paulus-Str.
Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, Menschen mit mobilen Einschränkungen vor dem Haupteingang der Halle 39 abzusetzen oder abzuholen.
Eine Eintrittskarte gilt nur als Fahrausweis, wenn das Logo der Verkehrs-GmbH und der Begriff „Kombikarte“ auf dem Ticket gedruckt sind! Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei dem (Konzert-)Veranstalter.
Nein. Es gilt das Jugendschutzgesetz. Bei Personen unter 16 Jahren muss grundsätzlich ein Erziehungsberechtigter oder -beauftragter dabei sein. Sollte kein Elternteil zu der Veranstaltung mitgehen können, muss eine Erziehungsbeauftragung unterschrieben vorliegen. Der „Erziehungsbeauftragte“ muss das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Grundsätzlich gilt:
6- bis 16-Jährige dürfen ein Konzert nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen.
16- bis 18-Jährige dürfen ein Konzert bis 24:00 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, müssen aber zwingend einen Personalausweis vorlegen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit!
Tickets erhalten Sie an allen bekannten Vorverkaufsstellen.
eventim.de reservix.de adticket.de ticketmaster.de
Die Halle 39 hat keinen eigenen Vorverkauf. Selbstverständlich können, sofern die Vorstellung nicht ausverkauft ist, auch Tickets an der Abendkasse erworben werden. Die Abendkasse öffnet in der Regel zeitgleich mit dem Einlass.
In der Regel öffnet die Halle 39 zwischen 60-90 Minuten vor Beginn eines Events.
Bei freier Platzwahl oder bei Konzerten mit Stehplätzen öffnet die Halle 39 bereits meist 90 Minuten vorher ihre Türen. Generell sollten Sie aber die Einlasszeit auf Ihrem Ticket oder, im Event auf unserer Webseite, überprüfen, da die Zeiten je nach Veranstaltung aus technischen Gründen variieren können.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen bitten wir Sie, rechtzeitig zu den Veranstaltungen anzureisen und somit längere Wartezeiten beim Einlass (Bodycheck, Taschenkontrollen) zu verhindern. Beschränken Sie sich auf wesentliche Gegenstände wie Handy, Schlüssel, Portemonnaie etc. und verzichten Sie auf große Taschen, Handtaschen und Rucksäcke. Dies erleichtert den Ordnungskräften ihre Arbeit und beschleunigt das Einlassverfahren.
Jacken können gegen eine Gebühr von € 2,– an der Garderobe abgegeben werden.
ACHTUNG: Mit Beginn der Veranstaltungssaison 2017/18 ist das Mitbringen von größeren Taschen oder Rucksäcken nicht mehr gestattet. Um den Kontrollaufwand in der Einlassphase bei Veranstaltungen zu minimieren, bitten wir unsere Besucher auf das Mitbringen von Taschen oder Rucksäcken, die das A4-Format überschreiten, grundsätzlich zu verzichten. Kostenpflichtige Aufbewahrungsmöglichkeiten für diese Taschen sind in einem begrenzten Umfang außerhalb vorhanden.
Besucher von öffentlichen Publikumsveranstaltungen in der Halle sollten sich auf die Mitnahme der notwendigsten Gegenstände (Portemonnaies, Schlüsselbund etc.) beschränken.
Das Mitbringen von Tieren zu den Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht erlaubt (ausgenommen sind Begleit-/Assistenzhunde).
Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, Rollatoren während der Veranstaltung in den Gängen / am Platz zu platzieren. Das Freibleiben der Flucht- und Rettungswege muss gewährleisten sein!
Bitte sprechen Sie unseren Ordnungsdienst vor Ort an. Unsere Mitarbeiter stellen den Rollator, nachdem Sie auf ihrem Ihren Platz gelangt sind, im Saal an einen sicheren Platz ab. Selbstverständlich wird Ihnen der Mitarbeiter Ihren Rollator in der Pause oder am Ende der Veranstaltung wieder an ihren Platz bringen.
Alles zum Thema Barrierefreiheit finden Sie hier.
Grundsätzlich ist die Mitnahme von jeglichen Speisen und Getränken in die Halle 39 untersagt.
Im Foyer der Halle bietet unser Gastronomie den Gästen und Besuchern verschiedene Getränke und kleine Speisen zum Kauf an.
Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
Das bedeutet, dass grundsätzlich keine Tickets mehr vorhanden sind. Manchmal geben Besucher ihre Tickets zurück – dazu kann aber nur der Veranstalter Auskunft geben.
Grundsätzlich haften wir nicht für gestohlene oder verlorengegangene Wertgegenstände. Fundsachen heben wir vier Wochen lang auf. Danach kommen die Dinge, die noch zu gebrauchen sind, einem wohltätigen Zweck zu Gute. Die anderen Sachen werden entsorgt.
Wer nach einer Veranstaltung in unserem Hause etwas vermisst, kann die Kolleg:innen am Empfang unter Fon: +49 5121 2829 4000 erreichen.
Wie in allen öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen auch in der Halle 39 verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Sie finden den Raucherbereich auf der linken Seite der Halle, mit Blick zur Bühne. Der Zugang erfolgt durch die Einbecker Lounge. Dort befinden sich ein abgezäunter Bereich von unserem Parkplatz.
Bei einer Veranstaltung mit bestuhltem Innenraum sind die Stühle im Parkett gepolstert. Auf dem Rang befinden sich Holzbänke mit Rückenlehne.
Die Halle 39 ist im Normalfall der Vermieter der Halle. Bei Akkreditierungswünschen wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter.
Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen meistens nicht zulässig. Aufgrund von Künstlerverträgen sind wir dazu verpflichtet, die Einhaltung solcher Verbote zu sichern. Unser Ordnungsdienst ist deshalb angewiesen, beim Einlass auf das entsprechende Equipment zu kontrollieren und dieses ggfs. während der Veranstaltung zu verwahren. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweis-Schilder oder informieren Sie sich im Vorfeld bei dem (Konzert-)Veranstalter.
Beim Erwerb von gastronomischen Angeboten kann kontaktlos per Karte oder Smartphone bezahlt werden. An der Garderobe ist leider nur Barzahlung möglich.
An der Tages-/Abendkasse liegt es am Rahmen des Veranstalters, ob eine kontaktlose Zahlung möglich ist. Hierauf haben wir keinen Einfluss.
Noch Fragen oder Sorgen?
Bitte zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an, falls noch Fragen offen sind
oder Sie weitere Informationen vor Ihrem Veranstaltungsbesuch in unserem Haus einholen möchten.